Aufnahmekriterien LVR/Jugendamt/Selbstzahler
Die WAF bietet betreutes Wohnen für Menschen mit psychiatrischen- und/ oder Suchterkrankungen.
(Kostenträger – LVR)
Unter anderem betreuen wir Jugendliche ab dem 16 Lebensjahr, die noch bei einer selbständigen Lebensführung und bei der beruflichen Orientierung Unterstützung benötigen. Auch unbegleitete junge Flüchtlinge finden bei uns professionelle Hilfen.
(Kostenträger – Jugendämter)
Als Träger mit qualifizierten Fachpersonal halten wir genügend Ressourcen vor auch Menschen mit intensiveren Betreuungsbedarf zu begleiten.
Auch wenn Sie gesund und erwachsen sind können Sie unsere Angebote wahrnehmen, über die entsprechenden Kosten informieren wir Sie gerne.
Sie haben noch Fragen?
Unsere Mitarbeiter der Aufnahme stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch werden Sie beraten und bei der Beantragung der Leistungen aktiv unterstützt.